761 Abmahnungen bei Mercedes Bremen Gericht scheut Entscheidung zum Streikrecht wie der Teufel das Weihwasser!

Am Dienstag, 16. Februar, fand die erste Verhandlung über die Klage von 30 Kollegen gegen die Abmahnung von Mercedes und gegen die restriktive Auslegung des Streikrechts statt. Über 80 Kolleginnen und Kollegen, darunter Betriebsräte und Vertrauensleute aus den Daimler-Werken in Kassel, Hamburg und Wörth, sowie aus anderen Betrieben waren gekommen, um den Mercedes-Arbeitern ihre Solidarität auszudrücken. Auf der Kundgebung wurden zahlreiche Grußadressen aus dem In- und Ausland verlesen. Fast zeitgleich fanden Solidaritätsaktionen vor Betrieben, wie BMW Regensburg, BMW München statt. Insgesamt wurden mehrere Hundert Euro an Spenden für den Kampffonds der Bremer Kläger gesammelt. Die Verhandlung endete so, wie sie begonnen hatte: Die gleich zu Verhandlungsanfang geäußerte Weigerung des Gerichts, über die Frage des Streikrechts überhaupt zu verhandeln, war quasi schon das vorweg genommene Urteil: Die 761 Abmahnungen waren rechtens, alles andere, auch die ausgezeichnete Argumentation der 4 Anwälte der Kläger (Gabriele Heinecke, Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg, Helmut Platow) konnten nicht überzeugen, weil das Gericht es nicht wagte, über den begrenzten Horizont der Rechtsprechung der 60iger Jahre hinaus zu denken. Die anwesenden Kollegen quittierten das mit Zwischenrufen und betonten auf der anschließenden öffentlichen Pressekonferenz ihre Entschlossenheit, nicht nur in die nächste Instanz, bis hin zum Europäischen Gerichtshof, zu gehen, sondern auch den Kampf um das Streikrecht in der Öffentlichkeit weiter zu führen. Unser Dank gilt allen Unterstützern im In- und Ausland und natürlich unseren Anwälten. Das gibt uns Kraft.

Gerhard Kupfer, für die Sprecher der Kläger

Kontakt und weitere Information: Julia Nanninga (Betriebsrätin Mercedes), juliananninga@gmx.de, 0176 4737 49 40 Gerwin Goldstein (Betriebsrat bei Mercedes), gerwingoldstein@freenet.de, 0151 24 12 38 29

Der Arbeits- und Koordinationsausschuss der Vierten Arbeiter- und Gewerkschafter-Konferenz gegen den Notstand der Republik hat eine Erklärung zum Prozess abgegeben. Hier auch die obige Mitteilung der Kläger zum ersten Prozess am 16. Februar und zur Sendung von Radio Bremen.