Erklärung zu den Prozessen gegen Ford-Kollegen aus Genk (Belgien)

Stoppt den Streikbruch aus Deutschland


Am 11. Juni stehen Ford-Arbeiter vor Gericht. Belgische Ford-Arbeiter vor einem deutschen Gericht. Ihr "Vergehen": Im Kampf um ihre Arbeitsplätze sind sie aus dem belgischen Genk vor die Kölner Europazentrale von Ford gezogen und haben ihre ganze, berechtigte Wut mitgebracht. Und vielleicht die vage Hoffnung, von den Ford-Herren wenigstens gehört zu werden. Zumindest aber von ihresgleichen, also den Arbeitern und Kollegen im Kölner Werk.

In beiden Fällen mussten sie sich eines Besseren belehren lassen. Ihr Verständnis haben die Herrschenden mit Polizeiknüppeln, Einkesselung, Festnahmen und Strafanzeigen deutlich gemacht: Nämlich das Verständnis, dass es leicht zur Katastrophe für das Kapital kommen könnte, wenn sich hier belgische und deutsche Arbeiter zusammenschließen würden. Arbeitereinheit ist mit allen Mitteln zu verhindern und zum Landfriedensbruch wird das Ganze spätestens dann, wenn der deutsche Arbeiter aus seinem Schlummer geweckt und zum Handeln, zur Solidarität aufgerufen wird.

Das Verständnis des zu dieser Zeit dort tagenden Gesamtbetriebsrats, sowie der örtlichen IG Metall, beschränkte sich auf warme Worte, heißen Kaffee und Brötchen. Die Ausrufung des unabdingbar notwendigen sofortigen Streiks ist ausgeblieben.

Somit ist der Streikbruch aus Deutschland ein doppelter: Auf der einen Seite der des Polizeiknüppels, auf der anderen Seite der aus unseren eigenen Reihen. Was zählt der Polizeiknüppel, die eifrige Strafverfolgung eines noch eifrigeren Staatsanwalts gegen die Einheit der Arbeiterklasse? Nichts. Beides zeigt die Schwäche der Herrschenden. Richtig gefährlich wird es dann, wenn unsere Gewerkschaften ihren eigentlichen Gründungszweck verleugnen und Sozialpartnerschaft und Natio¬nalis-mus an die Stelle von gewerkschaftlichen Kampfmitteln setzen. Hier haben wir - zumindest in unserem Land - noch eine Menge Arbeit vor uns!

Wir rufen auf: Kommt zum ersten Prozess gegen die belgischen Ford-Kollegen am 11. Juni um 10:30 Uhr, Verhandlungsbeginn 12.00 Uhr vor dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101.


Arbeits- und Koordinationsausschuss der Vierten Arbeiter- und Gewerkschafter-Konferenz gegen den Notstand der Republik


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