Stellungnahme zu einem bayerischen Versammlungsgesetz

In Bayern soll Ende Juli 2008 ein eigenes Versammlungsgesetz beschlossen werden. Es würde in Bayern an die Stelle des bundesweiten Versammlungsgesetzes treten und ist so reaktionär, wie es sich die CSU nur wünschen kann. Möglich ist das nur aufgrund der erst vor einigen Jahren beschlossenen „Föderalismusreform“, der zufolge Bundesländer solch wichtige und das Grundgesetz tangierende Dinge wie das Versammlungsrecht selber regeln können. Die CSU will mit ihrer Landtagsmehrheit den Anfang machen; andere haben vor, ihr zu folgen. Damit würde es keine in der ganzen Republik geltende Versammlungsfreiheit mehr geben. Die Folgen für die Arbeiterbewegung liegen auf der Hand, von Streikversammlungen bis zu Demonstrationen. Deswegen tut der DGB in Bayern gut daran, für den 21. Juni in München und Nürnberg zu Demonstrationen gegen das geplante bayerische Versammlungsgesetz aufzurufen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Bedeutung für die ganze Republik deutlich zu machen und insbesondere, daß diese „Föderalismusreform“ nicht zur Anwendung kommen und vor allem keine Grundrechte außer Kraft setzen darf! Wir solidarisieren uns also nicht nur mit dem Kampf in Bayern. Sondern wir sehen unseren Gegner in der Staatsgewalt der ganzen Republik, in der seit der Einverleibung der DDR der soziale und politische Notstand immer mehr grassiert und einen neuen Höhepunkt erreicht mit dem Plan für einen „Nationalen Sicherheitsrat“, bei dem die Unterscheidung zwischen Krieg und Frieden für nichtig erklärt wird und die Regierung wie ein Kriegskabinett handeln kann. Schon deswegen sind der Kampf gegen das bayerische Versammlungsgesetz und der Kampf gegen den Notstand der Republik zwei untrennbar miteinander verbundene Aufgaben aller Gewerkschafter und fortschrittlichen Arbeiterinnen und Arbeiter.

17. Mai 2008


Arbeits- und Koordinationsausschuss der Ersten Arbeiter- und Gewerkschafter-Konferenz gegen den Notstand der Republik


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